• Geburtsurkunden
• Heiratsurkunden
• Partnerschsftsurkunden
• Ledigkeitsbescheinigungen
• Eheverträge
• Scheidungsurteile
• Testamente
• Todesurkunden
• Erbenscheine
• Erbschaftsinventare
• Wohnsitzbescheinigungen
• Auszüge aus dem Strafregister
• Diplome, Studiennachweise
• Lebensläufe
• Verträge
• Führerscheine
• Identitätsausweise usw.
Übersetzungen offizieller Dokumente, die für eine Behörde oder ein Bildungsinstitut bestimmt sind, müssen beglaubigt sein.
Urkunden, die im Ausland erstellt wurden und für eine Behörde im Inland bestimmt sind, werden mit einer einfachen Beglaubigung versehen. Eine notarielle Beglaubigung ist in der Regel nicht notwendig.
Dokumente, die in der Schweiz ausgestellt wurden und für eine ausländische Behörde bestimmt sind, müssen hingegen überbeglaubigt werden. Das heisst, sowohl die Originalurkunde (oder eine beglaubigte Kopie davon, wie z. B. Pässe, Diplome usw.) als auch die Übersetzung, müssen mit der Apostille versehen sein. Dazu muss die Übersetzung zuvor notariell beglaubigt werden.
Wir kümmern uns um die Übersetzung, erledigen auf Wunsch für Sie die Beglaubigungsprozedur und erleichtern Ihnen somit das Beglaubigungsverfahren. Diese Dienstleistung ist gratis, Sie bezahlen lediglich die Fremdkosten (Notar und Apostille).
Wünschen Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag? Senden Sie uns die zu übersetzende Date an:
Infobatt Beglaubigte Übersetzungen
Infoblatt Apostille
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